Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger müssen Vollzeitstelle annehmen
Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege nötig
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Berlin (ddp.djn). Alleinerziehende Hartz-IV-Empfänger dürfen eine Vollzeitbeschäftigung nicht grundsätzlich ablehnen. Die Erziehung eines Kindes sei "in der Regel nicht gefährdet", wenn die Betreuung in einer Kindertagesstätte oder Tagespflege sichergestellt sei, entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 16. Oktober 2008, AZ: L 5 AS 449/08).
Der Kläger, ein hilfebedürftiger Vater mit einem dreijährigen Sohn, hätte zunächst mit dem Arbeitgeber klären müssen, ob sich die Arbeitszeiten mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbaren lassen. Da der Kläger gar keinen Kontakt gesucht habe, könne er sich nicht auf die Unzumutbarkeit des Stellenangebots berufen, entschieden die Richter. Es gebe auch keine offensichtlichen Anhaltspunkte dafür, dass die Arbeit nicht mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren gewesen wäre. Im Ergebnis durfte die zuständige Behörde eine Sanktion wegen der unterlassenen Bewerbung verhängen.
(ddp)
Erschienen am 18.11.2008
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